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17. Dezember 2020

Frage

Ich habe eine Frage zu den Ergebnissen im Gebrauchstauglichkeitsnachweis: Wie erklärt sich die Erhöhung der Eigenlast um den Faktor 1,8 und der Nutzlast um 1,48 in den Ergebniskombinationen für den GZG-Nachweis?


Antwort:
Diese Erhöhungen resultieren aus den Kriechanteilen in der quasi-ständigen Kombination. Eine Übersicht, welche Kombinationen im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit gemäß DIN EN 1995-1-1 zu untersuchen sind, finden Sie hier oder in den Links der FAQ.

Die Kriechanteile werden dann einfach z. B. mit 0,8 x Eigengewicht auf die charakteristische Verformung addiert. Daraus ergibt sich dann der Beiwert 1,8 (siehe auch Kapitel 2.2.3 in EN 1995-1-1).

Im konkreten Fall sind für die quasi-ständige Bemessungssituation also folgende Beiwerte anzusetzen:

Gk ⋅ (1 + 0,8) + Qk ⋅ (1 + 0,6 ⋅ 0,8) = Gk ⋅ 1,8 + Qk ⋅ 1,48


Autor

Herr Baumgärtel betreut die Dlubal-Anwender im Kundensupport.